Die Zollbeschau ist eine angeordnete Maßnahme vom Zollamt und ein wichtiger Bestandteil des Güterverkehrs. Besondere Gründe für eine Zollbeschau können Zweifel an der Zollanmeldung, Überwachungen oder der Verdacht auf Schmuggel beziehungsweise Markenrechtsverletzungen sein. Bei der Zollbeschau werden Ihre Waren von dem Zoll, genau gesagt von einem Abfertigungsbeamten, hinsichtlich der Menge, der Beschaffenheit oder der Wertbeständigkeit geprüft. Dabei können sowohl Muster (Teilbeschau) als auch der komplette Warenbestand (Vollbeschau) Gegenstand der Prüfung sein. Zudem kann es vorkommen, dass Sie eine gewisse Warenauswahl entpacken müssen, was nicht selten zu Lasten dieser geht.
Bei einer Zollbeschau unterliegen Sie einer
- Duldungspflicht: Die Entnahme von Mustern oder Proben durch die Zollbehörden muss geduldet werden und berechtigt zu keiner Entschädigung.
- Darlegungspflicht: Sie müssen dafür Sorge tragen, dass Ihre Waren zum Ort der Zollbeschau befördert und vor Ort entpackt werden. Die Verantwortung sowie Kosten werden nicht vom Zollamt übernommen.
- Auskunfts- und Nachweispflicht: Alle erforderlichen Angaben sowie Unterlagen müssen dem Zollamt auf Verlangen vorgelegt werden können.