Informationen zu den wichtigsten zollrechtlichen Bestimmungen und Dokumenten

Mit einer erfolgreichen Zollanmeldung sind Sie dazu berechtigt, Ihre Ware in einem Zollverfahren überführen zu lassen. Zollanmeldungen werden prinzipiell elektronisch eingereicht. Nur in Ausnahmefällen können diese auch schriftlich, mündlich oder durch eine Handlung abgegeben werden. Darüber hinaus wird zwischen

  • einer Standard-Zollanmeldung und
  • einer vereinfachten Zollanmeldung

unterschieden. Die elektronische Abgabe erfolgt mit dem IT-Verfahren ATLAS und muss spezifische Datenelemente nach dem Einheitsdatensatz enthalten. Die schriftliche Anmeldung hingegen ist nach dem sogenannten Einheitspapier auszufüllen. Ab dem 01.01.2021 müssen alle Zollanmeldungen nach dem Unionszollkodex elektronisch eingereicht werden.

Einreichen können Sie Ihre Zollanmeldung innerhalb der Öffnungszeiten der für Sie zuständigen Zollstelle. Diese entscheidet über die Annahme oder Nichtannahme. Gründe für eine Nichtannahme können sein:

  • Unvollständige Angaben
  • Fehlen der Voraussetzungen
  • Unzuständigkeit der Zollstelle
  • Bestehende Verbote und Beschränkungen für den Warenverkehr

Die Zollanmeldung ist ein unübersichtliches Verfahren – Wir stehen Ihnen zur Seite!

Die Zollanmeldung bereitet vielen Unternehmern enorme Schwierigkeiten. Sie müssen sowohl auf die technischen Besonderheiten des ATLAS-Verfahrens achten als auch die nötigen Informationen und Unterlagen bereitstellen. Im gemeinschaftlichen Versandverfahren des T1-Dokuments und dessen Einheitspapier gibt es ebenfalls eine Menge zu berücksichtigen. Fehlen Dokumente oder werden bestimmte Felder nicht ausgefüllt, kann es passieren, dass Ihre Zollanmeldung abgelehnt beziehungsweise nicht angenommen wird. Das bedeutet zwangsläufig eine Verzögerung der Zollabfertigung sowie Ihrer Logistikkette.

Gehen Sie dieses Risiko nicht ein und engagieren Sie uns für die Bearbeitung Ihrer Zollanmeldung. Wir helfen Ihnen alle nötigen Unterlagen beisammen zu haben und auch das Ausfüllen des Einheitspapieres beziehungsweise des Einheitsdatensatzes übernehmen wir gerne für Sie. Konzentrieren Sie sich weiter auf Ihr Tagesgeschäft und überlassen Sie Ihre Zollanmeldung unseren fähigen Händen. Auf diese Weise findet kein Verzug in Ihrer Logistikplanung statt und Ihre Kunden beziehungsweise Geschäftspartner erhalten rechtzeitig Ihre Ware. Gerne übernehmen wir auch die Zollbeschau für Sie, sodass Sie auch in dieser Hinsicht keine Verzögerungen zu erwarten haben. Wir von HHDRS sind Profis in Sachen Zollabfertigung & Zollverfahren und wissen als international  agierendes Logistikunternehmen genau worauf es beim globalen Warentransport ankommt. Rufen Sie uns an und wissen Sie Ihre Zollanmeldung in guten Händen.

Alle Unterlagen auf einem Blick

FÜR DIE EINFUHR

Zollunterlagen:
  • Erstellen der elektronischen Einfuhranmeldung via ATL@S
  • Verzollung zum freien Verkehr
  • Aktive Veredelung
  • Passive Veredelung
  • Carnet A/TA Abfertigung
  • Einreihen von Waren in den Zolltarif / Ermittlung von Zolltarifnummern
  • Einholen verbindlicher Tarifauskünfte
  • Abfertigung auf ein Zolllager
  • Verzollung von Postpaketen (grüne Karten)
  • Erstellen Ihrer Intrastat-Meldung (ZM)
  • EMCS (eVDs) Eingang
  • Beantragung von Einfuhrgenehmigungen
  • Verwaltung fremder Zolllager
  • Verwaltung Verbrauchssteuerlager
  • Versandbegleitdokument T1/T2-NCTS
  • Erstellen der elektronischen Einfuhranmeldung via ATLAS

FÜR DIE AUSFUHR

Zollunterlagen:
  • Erstellen Elektronische Ausfuhranmeldung via ATL@S
  • Unvollständige Ausfuhranmeldung
  • Passiver Veredelungsschein (PV-Schein)
  • Beendigung einer aktiven Veredelung
  • Warenverkehrsbescheinigung EUR. 1
  • Warenverkehrsbescheinigung A. TR.
  • Nachträgliches Erstellen von Präferenzpapieren
  • INF 3 (Auskunftsblatt „Rückwarenregelung“)
  • Beendigung einer vorrübergehenden Verwendung
  • Beendigung einer besonderen Verwendung
  • Ursprungszeugnisse beglaubigen
  • IHK-Beglaubigung
  • Carnet A.T.A.
  • Legalisierungen (bei Konsulaten oder Botschaften)
  • Versandbegleitdokument T1/T2-NCTS
  • T2L (F)
  • Beantragungen/ Änderung von (neuen) Zollnummern
  • Erstellen Ihrer Intrastat-Meldung
  • Erstellen des Kontrollexemplars T5
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • Beantragen von Ausfuhrgenehmigungen
  • Beantragen von Auskünften zur Güterliste
  • Organisation von:
    • Pflanzenschutzzertifikaten (Phytosanitary Certificate)
    • Gesundheitszeugnissen (Health Certificate)
    • Analyse Zertifikaten (Certificate of Analysis)
  • Einreihen von Waren in den Zolltarif (Ermittlung von Zolltarifnummern)
  • Einholen verbindlicher Zolltarifauskünfte
  • Erstellen von eVDs (EMCS)
  • Abwicklung von Export-Akkreditiven
  • Fiskalverzollung/ -vertretung