Zollbestimmungen bei Import und Export
Zollbestimmungen beim Import von Waren
Aus Nicht-EU-Ländern wie beispielsweise den USA, Russland, Japan oder China können nicht in jedem Fall Waren nach Deutschland importiert werden. Für bestimmte Staaten, Güter oder Personen gelten gewisse Einschränkungen oder Verbote. Auch das Entrichten von Steuern beziehungsweise Zollgebühren kann beim Zoll-Import aus einem Nicht-EU-Staat auftreten. Damit Sie Ihre Waren vorschriftsmäßig einführen können, müssen Sie diese außerdem im Voraus für ein bestimmtes Zollverfahren anmelden.
Dabei stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Wir von HHDR SYSTEMS helfen Ihnen bei der Wahl des passenden Verfahrens und erledigen alle Formalitäten für Sie. Lehnen Sie sich entspannt zurück und überlassen Sie Ihre Zollabwicklung unseren fähigen Händen.
VORAUSSETZUNGEN
für die Einfuhr aus einem Nicht-EU-Land- Einschränkungen und Verbote befolgen: Die Ware darf nicht aus einem Land importiert werden, mit dem der Handel verboten ist. Einschränkungen gilt es zu berücksichtigen.
- Steuerliche Abgaben leisten: Die Einfuhr bestimmter Warengruppen ist grundsätzlich verboten oder eingeschränkt. Erkundigen Sie sich, ob Ihre Güter dazu zählen.
- Formalitäten zum Zollverfahren: Melden Sie Ihren Zoll-Import zu einem Zollverfahren an.
- Gesetzesvorschriften berücksichtigen: Erkundigen Sie sich, welche steuerlichen Abgaben Sie leisten müssen
Zollbestimmungen beim Export von Waren
ZU BEACHTEN BEIM EXPORT
- Verbote und Einschränkungen beachten: Für bestimmte Warengruppen oder Länder liegen bestimmte Verbote beziehungsweise Einschränkungen vor. Diese gilt es im Voraus zu berücksichtigen.
- Gegebenenfalls Zollabgaben im Bestimmungsland entrichten: Beim Zoll-Export in einen Nicht-EU-Staat wird die Ware in ein Ausfuhrverfahren überführt.
Es kann unter anderem Ausfuhrzoll, Umsatzsteuer und/oder Verbrauchssteuer fällig werden. - Zollbegünstigungen im Bestimmungsland erhalten: Für Ihre Zollabwicklung benötigen Sie eine sogenannte EORI-Nummer (Nummer zur Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten)
- Zu verzollende Ware zur Ausfuhr anmelden: Erkundigen Sie sich über die verschiedenen Ausfuhrverfahren bei einer Zollagentur oder beim zuständigen Zollamt.