IMPORT ÜBER DEN HAMBURGER HAFEN

Die Abfertigung von Gütern, die per Seeschiff aus Fernost eintreffen, ist eine komplexe Aufgabe. Mit dem Empfang, der Zollbehandlung, der Einlagerung und dem Nachlauf sind umfangreiche Arbeitsvorgänge verbunden, die viel Erfahrung und ein fundiertes Fachwissen erfordern. Als ortskundige Import-Seehafenspedition nehmen wir Ihnen die Aufgaben in der Importabfertigung in Hamburg gerne ab und sorgen für eine ordnungsgemäße und termingerechte Durchführung der einzelnen Arbeitsschritte, die im Folgenden skizziert werden.

Speditionsauftrag und Dokumente

Mit Erhalt des Speditionsauftrages für die Importabfertigung Hamburg werden zunächst die übermittelten Angaben und Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft. Der Umfang der Importabwicklung richtet sich nach Art und Herkunft der Ware, dem Einfuhrverfahren und der Zollbehandlung sowie den im Kontrakt vereinbarten Zahlungs- und Lieferbedingungen. Eine Vielzahl von Dokumenten kann erforderlich sein, von denen die wichtigsten kurz vorgestellt werden.

Das Außenwirtschaftsrecht und einzelne Rechtsvorschriften sehen Verbote, Beschränkungen und Genehmigungspflichten bei der Wareneinfuhr vor. Der Einfuhrliste (Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz) ist zu entnehmen, welche Dokumente benötigt werden. Gängig ist das Ursprungszeugnis – ein amtlich beglaubigter Herkunftsnachweis. Eine Einfuhrgenehmigung für gewerbliche Waren und evtl. erforderliche Überwachungsdokumente beantragen Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Präferenzmaßnahmen stellen eine gegenseitige oder einseitige zollrechtliche Vorzugsbehandlung für Waren aus bestimmten Ländern oder Gebieten dar. Die Vorlage präferenzieller Ursprungsnachweise führt zu einer Zollermäßigung oder Zollfreiheit bei der Importabfertigung. Zu trennen ist zwischen förmlichen Präferenznachweisen, u. a. den Warenverkehrsbescheinigungen, und nicht-förmlichen, z. B. der Ursprungserklärung auf der Handelsrechnung. Die Handelsfaktura gibt Auskunft über den Handelswert der Ware und ist daher das Dokument, auf dessen Grundlage der Zollwert der Waren angemeldet wird. Sie kann durch eine Packliste ergänzt werden.

Zoll: Warenursprung und Präferenzen

 

Das Konnossement oder Bill of Lading (B/L) ist ein Traditionspapier, das die beschriebenen Güter vertritt, d. h. die Übergabe des Dokuments ersetzt die Übergabe der Sendung. Mit seiner Unterschrift bescheinigt der Verfrachter den Empfang und gibt ein Beförderungs- sowie ein Auslieferungsversprechen ab. Wer sich als rechtmäßiger Empfänger aus dem Konnossement ausweisen kann und dem Verfrachter mindestens ein Original übergibt, kann den Auslieferungsanspruch geltend machen und über die Güter verfügen. Alle anderen Originale – im Überseehandel besteht ein voller Satz üblicherweise aus 3 Originalen (3/3) – verlieren dann ihre Gültigkeit.

Importabfertigung – Empfang der Güter

Um nun die Abwicklung / Importabfertigung einleiten zu können, benötigen wir von Ihnen mindestens ein ordnungsgemäß indossiertes Originalkonnossement. Wir reichen das B/L zur Freistellung beim Schiffsmakler/Linienagenten ein und entrichten die ggf. darauf ruhenden Kosten, wie Seefracht und Terminal Handling Charges (THC). Erst nach erfolgter Freistellung kann die Sendung vom Kaibetrieb ausgeliefert werden.

Zum Empfang der Güter gegen Konnossement gehört auch die Durchführung einer Empfangskontrolle und die Wahrung der Rechte aus dem Frachtvertrag, was mögliche Schadensersatzforderungen an den Verfrachter einschließt. Falls eine Transportversicherung abgeschlossen wurde, führen wir im Schadensfall die Regulierung mit der Versicherung durch oder wirken dabei mit. Auch die Mithilfe bei der im Kaufvertrag vereinbarten Zahlungsabwicklung und die Übernahme von Sonderaufträgen, wie bemustern oder sortieren, können anfallen.

Importabfertigung / Einfuhrabfertigung

Um nun die Abwicklung / Importabfertigung einleiten zu können, benötigen wir von Ihnen mindestens ein ordnungsgemäß indossiertes Originalkonnossement. Wir reichen das B/L zur Freistellung beim Schiffsmakler/Linienagenten ein und entrichten die ggf. darauf ruhenden Kosten, wie Seefracht und Terminal Handling Charges (THC). Erst nach erfolgter Freistellung kann die Sendung vom Kaibetrieb ausgeliefert werden.

Zum Empfang der Güter gegen Konnossement gehört auch die Durchführung einer Empfangskontrolle und die Wahrung der Rechte aus dem Frachtvertrag, was mögliche Schadensersatzforderungen an den Verfrachter einschließt. Falls eine Transportversicherung abgeschlossen wurde, führen wir im Schadensfall die Regulierung mit der Versicherung durch oder wirken dabei mit. Auch die Mithilfe bei der im Kaufvertrag vereinbarten Zahlungsabwicklung und die Übernahme von Sonderaufträgen, wie bemustern oder sortieren, können anfallen.